Bild 1 von 1
![Bild 1 von 1](https://i.ebayimg.com/thumbs/images/g/V8sAAOSwL3BnayUi/s-l500.jpg)
Galerie
Bild 1 von 1
![Bild 1 von 1](https://i.ebayimg.com/images/g/V8sAAOSwL3BnayUi/s-l1600.webp)
EDUP WiFi 6E PCIe Karte mit Bluetooth 5.2 - 5400 Mbit/s für Gaming und Streaming
all4buy
- (84)
- Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
EUR 44,99
(EUR 44,99 / Einheit)
oder Preisvorschlag
Artikelzustand:
NeuNeu
Neu
Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
- Sofort-KaufenEDUP WiFi 6E PCIe Karte mit Bluetooth 5.2 - 5400 Mbit/s für Gaming und Streaming
Oops! Looks like we're having trouble connecting to our server.
Refresh your browser window to try again.
Schnell, bevor er weg ist. 1 Person beobachtet diesen Artikel.
Versand:
Kein Versand nach USA.
Standort: Essen, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahme:
1 Monat Rückgabe. Kostenloser Rückversand.
Zahlungen:
In 30 Tagen mit Klarna bezahlen.
In 30 Tagen bezahlen
Heute kaufen und erst in 30 Tagen bezahlen
1
Gewünschte(n) Artikel auswählen2
Klarna als Zahlungsmethode auswählenKlarna als Zahlungsmethode auswählen3
Zahlung in der Klarna-App verwaltenSicher einkaufen
eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. Mehr erfahreneBay-Käuferschutz - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Gratis Rückversand im Inland
- Punkte für jeden Kauf und Verkauf
- Exklusive Plus-Deals
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:356405413604
Artikelmerkmale
- Artikelzustand
- Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ... Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Kompatible Produktlinie
- Universal
- Produktart
- WLAN Karte
- Upc
- 793420186842
- Global Trade Identification Number
- 00793420186842
- Formfaktor
- PCIe
- Höhe
- 3
- Breite
- 10
- Herstellernummer
- AX210
- Größe
- 5400m Netzwerkkarte
- Externe Schnittstellen
- Bluetooth, Wi-Fi 6E
- Markenkompatibilität
- Universell, EDUP
- Kompatible Geräte
- Desktop
- Verpackungsabmessungen
- 18,8 X 10,5 X 3,3 Cm; 150 Gramm
- Hardwareschnittstelle
- Bluetooth
- Länge
- 18
- Herstellergarantie
- 1 Jahr
- Betriebssystem
- Windows
- Artikelgewicht
- 150 G
- Standards
- 802.11AX
- Marke
- Unbranded
- Hersteller
- Edup
- Farbe
- Schwarz
- Batterien Enthalten
- Nein
- EAN
- Does not apply
- Anzahl der Anschlüsse
- 1 Port
- Kompatibler Anschluss
- PCI Express
- Maximale Datenübertragungsrate
- 5400 Mbps
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Zusätzliche Angaben:
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG | Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unterhalb der AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Rechtstexter für Ihr Impressum auf
eBay.de
Protokoll
2025-02-07 00:17:10
FRAGE: Welche Rechtsform hat ihr Unternehmen?
HILFSTEXT:
Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens ändern sich die Anforderungen an das
Impressum. Wählen Sie einfach die richtige Rechtsform aus und wir leiten Sie dann
durch die Erstellung eines korrekten Impressums.
Für welche Rechtsformen stehen die Abkürzungen?
AG = Aktiengesellschaft e.K. = eingetragener Kaufmann
GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie
Kommanditgesellschaft
KG = Kommanditgesellschaft
Ltd. = Limited
OHG = Offene Handelsgesellschaft
UG = Unternehmergesellschaft
e.V. = eingetragener Verein
e.G. = eingetragene Genossenschaft
KGaA = Kommanditgesellschaft auf Aktien
PartG = Partnerschaftsgesellschaft
ANTWORT: Einzelunternehmen-1
FRAGE: Name Ihres Unternehmens inkl. Rechtsform
HILFSTEXT:
Bitte geben Sie hier die exakte Firma ein, wie sie z.B. in den Unterlagen zum
Handelsregister/Gewerberegister steht. Die Firma ist der Name des Unternehmens,
unter welchem das Unternehmen klagen und verklagt werden kann.
Bitte beachten Sie auch: Befindet sich das Unternehmen in Gründung („i. Gr. ) oder
in Liquidation („i. L. ), ist durch einen entsprechenden Zusatz darauf hinzuweisen, z.B.
„Muster GmbH i. Gr. bzw. „Muster UG (haftungsbeschränkt) i. L. .
Einzelunternehmer: Wenn Ihre Firma nicht im Handelsregister oder Gewerberegister
eingetragen ist, nennen Sie an dieser Stelle den Namen oder die Internetadresse Ihres
Shops bzw. Ihrer Webseite.
ANTWORT: all4buy-2
FRAGE: Besitzen Sie eine Wirtschafts-ID (W-IdNr.)?
HILFSTEXT:
Die Wirtschaftsidentifikations-Nummer (W-IdNr.) soll ab Herbst 2024 durch das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) (stufenweise) vergeben werden.
Wenn Sie über eine solche verfügen, muss diese im Impressum angegeben werden.
Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern.
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des BZSt.
ANTWORT: Nein-3
FRAGE: Besitzen Sie eine Umsatzsteuer-ID?
HILFSTEXT:
Eine in Deutschland vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus den
Buchstaben DE , gefolgt von 9 Ziffern. Es handelt sich nicht um die Steuernummer,
unter der Sie beim Finanzamt geführt werden und auch nicht um die zukünftig
vorgesehene Wirtschaftsidentifikationsnummer.
ANTWORT: Nein-4
FRAGE: Sind Sie ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
ANTWORT: Ja-5
FRAGE: Wie lautet der vollständige, nicht abgekürzte Vor- und Zuname des Inhabers?
ANTWORTEN:
FRAGE: Vorname
ANTWORT: Egzon
FRAGE: Name
ANTWORT: Weidenbruch-6
FRAGE: Angaben zur Anschrift und Kontaktmöglichkeit
ANTWORTEN:
FRAGE: Straße und Hausnummer
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Abteistraße 23
FRAGE: Postleitzahl
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: 45239
FRAGE: Ort
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Essen
FRAGE: Land
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Deutschland
FRAGE: Telefon (keine Mehrwertdienste-Nummer)
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: 017642914805
FRAGE: E-Mail-Adresse
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: mjaku.bau@gmail.com
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.-7
FRAGE: Bieten Sie Ihren Internetdienst im Rahmen einer Tätigkeit an, die der
behördlichen Zulassung bedarf (z. B. Meister, Apotheker, Optiker etc.)?
HILFSTEXT:
Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die von einer Behörde oder Ähnlichem überwacht
werden. Wenn Sie einer solchen Berufsgruppe angehören, müssen Sie darüber und
über die zuständige Aufsichtsbehörde informieren.
ANTWORT: Nein-8
FRAGE: Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung?
HILFSTEXT:
Wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, die der behördlichen Zulassung bedarf (z. B.
Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten etc.) müssen Sie eine
Berufshaftpflichtversicherung führen. Geben Sie dazu im Impressum den Namen und
die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich des
Versicherungsschutzes an.
ANTWORT: Nein-9
FRAGE: Befinden sich auf Ihrer Webseite auch journalistisch-redaktionelle Texte?
HILFSTEXT:
Wenn Sie auf Ihrer Website auch redaktionelle Inhalte bereithalten, z. B. einen Blog,
müssen Sie gemäß § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) einen Verantwortlichen mit
Namen und Anschrift benennen. Dabei kann Personenidentität mit dem Anbieter bzw.
einem Vertretungsberechtigten des Anbieters bestehen.
ANTWORT: Nein-10
FRAGE: Verkaufen Sie Elektrogeräte und sind Sie bei der stiftung ear registriert?
HILFSTEXT:
Diese Frage zielt darauf ab, ob Sie Elektrogeräte verkaufen und bei der stiftung ear
registriert sind. Wenn Sie nur Elektrogeräte verkaufen ohne bei der stiftung ear
registriert zu sein, können Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten. Ob Sie sich bei der
Stiftung ear registrieren müssen, hängt davon ab, ob Sie als Hersteller des Produkts
gelten.
Sie dürfen Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf nur anbieten, wenn die
Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte bei der zuständigen Behörde (der stiftung ear)
mit der Geräteart und der Marke registriert sind und eine sog. WEEE
Registrierungsnummer (z.B. DE 12345678) haben. Ist dies nicht der Fall, gelten Sie als
fiktiver Hersteller und müssen sich selbst bei der stiftung ear registrieren und Ihre
eigene Registrierungsnummer angeben. Ein Verzeichnis der registrierten Hersteller
und registrierten Bevollmächtigten finden Sie hier.
ANTWORT: Nein-11
FRAGE: Sind Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet?
HILFSTEXT:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für spezielle Bereiche (z.B.
Energieversorgung). Denkbar sind weiterhin Verpflichtungen aufgrund einer Verbands
mitgliedschaft o. ä. Sie können sich aber auch freiwillig einer akkreditierten
Verbraucherschlichtungsstelle anschließen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Streit
beilegungsverfahren besteht im Übrigen nicht.
Nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung benötigen Online-Händler einen
Verweis auf die EU-Plattform zur Lösung von Verbraucher streitigkeiten. Wenn Sie zur
Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, wird die
Nennung der Plattform um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung durch den
Verbraucher erweitert.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler im Impressum
und in den AGB angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet sind. Diese Information ist dem
Verbraucher zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit in Textform (z.B. per E-Mail) zu
bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Widersprüche zwischen Ihren Angaben
im Impressum und in den AGB entstehen.
Auch für Betreiber von Webseiten ohne direkte Online-Bestellmöglichkeit kann die
Information notwendig sein: Und zwar in den Fällen, wo Vertragsschlüsse
beispielsweise über Kontaktformulare angebahnt werden können.
ANTWORT: Nein-12
FRAGE: Sind Sie bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?
HILFSTEXT:
Wichtiger Hinweis für eBay:
Bitte stellen Sie die Verlinkung des Verweises auf die Plattform zur Online
Streitbeilegung her, wenn Sie den entsprechenden Absatz im eBay-Backend einfügen.
Details dazu finden Sie in der eBay-Integrationsanleitung oder auch hier.
ANTWORT: Nein-13
FRAGE: Bieten Sie entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende
Telemedien an und sind diese allgemein zugänglich?
HILFSTEXT:
Wenn entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Telemedien angeboten
werden und diese allgemein zugänglich sind, muss ein Jugendschutzbeauftragten
bestellt werden oder ein Beitritt bei einer Einrichtung der Freiwilligen
Selbstkontrolle erfolgen. Besonders relevant für Onlinehändler sind die
Produktbereiche Filme, Computer- und Konsolenspiele und Erotik.
Entscheidend ist nicht, ob die angebotenen Trägermedien (Filme oder Videospiele)
entwicklungsbeeinträchtigend sind, sondern lediglich, ob die Darstellungen auf dem
Online-Auftritt (also z.B. das Cover eines Spiels oder der Text dazu) jugendgefährdend
oder entwicklungsbeeinträchtigend sind. Allgemein zugänglich sind die Telemedien
dann, wenn diese von einem unbestimmten Personenkreis abgerufen werden können.
ANTWORT: Nein-14
AGB für Ihren Shop auf ebay.de
Protokoll
2025-02-07 00:27:59
FRAGE: An wen richtet sich Ihr eBay-Shop?
ANTWORT: Verbraucher (B2C) und Unternehmer (B2B)-1
FRAGE: Bitte geben Sie den Namen Ihres Unternehmens an.
HILFSTEXT:
Bitte geben Sie hier den genauen Namen Ihres Unternehmens (inkl. Rechtsformzusatz)
ein. Einzelunternehmer müssen an dieser Stelle den vollständigen Vor- und Zunamen
nennen.
Achtung: Eine falsche Unternehmensbezeichnung ist wettbewerbswidrig. Wenn Sie
zusätzlich noch eine Fantasiebezeichnung angeben möchten, trennen Sie diese bitte
eindeutig von der Unternehmensbezeichnung ab. Beispiel: Armin Gips e.K., Armins
Sanitätshaus
ANTWORT: all4buy-2
FRAGE: Speichern Sie den Vertragstext (AGB und Bestelldaten) in Ihrem System?
HILFSTEXT:
Die Information, ob Sie auch nach Vertragsschluss noch den Vertragstext speichern
und zugänglich machen ist gesetzlich vorgeschrieben. Unter Vertragstext versteht
man sowohl die konkreten Daten der Bestellung (z.B. Käufername, Produkt, Preis etc.)
als auch die AGB. Eine Verpflichtung, diese nach Vertragsschluss zu speichern und
zugänglich zu machen, gibt es zwar nicht, die Information darüber ist aber
erforderlich.
Wichtig: In aller Regel wir der Vertragstext von Ihnen auch gespeichert. Eine
Speicherung des Vertragsschlusses findet nur dann nicht statt, wenn Sie die AGB dem
Kunden lediglich in Papierform zur Verfügung stellen. Sobald die AGB per E-Mail
versendet oder online vorgehalten werden, wird der Vertragstext auch gespeichert.
ANTWORT: Nein-3
FRAGE : Welche Sprachen stehen in Ihrem Shop für den Vertragsschluss zur
Verfügung?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Deutsch-4
FRAGE: Setzen Sie einen Mindestbestellwert voraus?
ANTWORT: Nein-5
FRAGE: Setzen Sie einen Mindestbestellumfang voraus?
ANTWORT: Nein-6
FRAGE: Bieten Sie Produkte an, bei welchen es zu relevanten Farbabweichungen im
Verhältnis zu den Produktbildern kommen kann?
HILFSTEXT:
Bitte beantworten Sie die Frage mit „Ja“, wenn Sie auf mögliche Abweichungen bei der
Farbdarstellung im Online-Shop hinweisen möchten.
ANTWORT: Ja-7
FRAGE: Bieten Sie Holzprodukte an?
HILFSTEXT:
Bitte beantworten Sie die Frage mit „Ja“, wenn Sie auf mögliche Abweichungen bei der
Holzmaserung hinweisen möchten.
ANTWORT: Ja-8
FRAGE: Erhalten Sie Inhalte (z.B. Bilder oder Texte) vom Kunden, die Sie für die
Auftragserfüllung verwenden?
HILFSTEXT:
In der Regel erhalten Online-Händler*innen Kundeninhalte (Bilder, Texte oder sonstige
Daten), die für die jeweilige Auftragserfüllung notwendig sind, wenn die Produkte
personalisiert werden (z.B. Gravierungen, Druckerzeugnisse).
ANTWORT: Nein-9
FRAGE: Bieten Sie neben den durch Ebay abgewickelten Zahlungsarten auch
Barzahlung bei Abholung an?
HILFSTEXT:
Die durch Ebay abgewickelten Zahlarten werden in den Rechtstexten automatisch
ausgesteuert.
ANTWORT: Nein-10
FRAGE: Erheben Sie Mehrwertsteuer?
ANTWORT: Nur auf bestimmte Produkte-11
FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB darauf hinwiesen, dass die im Online-Shop
dargestellten Preise Gesamtpreise darstellen und gegebenenfalls anfallende
Umsatzsteuer enthalten?
HILFSTEXT:
Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.
Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Verbraucher bei
Fernabsatzangeboten darüber zu informieren, dass die geforderten Preise die USt.
enthalten. Die Angaben sind dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen
sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Der (zusätzliche) Hinweis in den AGB ist weder erforderlich noch ausreichend. Der
Hinwies muss stets räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet sein.
ANTWORT: Nein-12
FRAGE: Möchten Sie sich die Erhebung einer Mahngebühr für den Fall vorbehalten,
dass der Käufer in Zahlungsverzug gerät?
HILFSTEXT:
Eine gegenüber Verbrauchern vereinbarten Mahnpauschale darf den nach dem
gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. In der
Rechtsprechung wurden bereits Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro als zu hoch
angesehen. Um jegliches Risiko zu vermeiden, sieht die generierte Klausel eine
Mahngebühr in Höhe von 1,50 Euro vor.
ANTWORT: Nein-13
FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB auf das Liefergebiet hinwiesen?
HILFSTEXT:
Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.
Nach § 312 j Abs. 1 BGB muss der Unternehmer spätestens bei Beginn des
Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Wir
empfehlen daher, bereits auf der dem Warenkorb vorgelagerten Seite klar und
deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Die erstmalige Angabe im
Warenkorb oder allein in den AGB kann eine verspätete Informationserfüllung
darstellen.
ANTWORT: Nein-14
FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB nähere Hinweise zu gegebenenfalls anfallenden
Versandkosten bzw. Bedingungen für die Versandkostenfreiheit aufnehmen?
HILFSTEXT:
Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Versandkosten
spätestens im Warenkorb gesondert ausgewiesen werden.
Der (zusätzliche) Hinweis in den AGB ist weder erforderlich noch ausreichend. Der
Hinwies muss stets räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet sein.
ANTWORT: Nein-15
FRAGE: Bieten Sie Lieferung per Spedition an?
ANTWORT: Nein-16
FRAGE: Liefern Sie auch an Packstationen?
ANTWORT: Nein-17
FRAGE: Kann der Kunde die Ware bei Ihnen abholen?
ANTWORT: Nein-18
FRAGE: Bieten Sie die Option Click & Collect an?
HILFSTEXT:
Geben Sie hier an, ob Sie die eBay-Option Click & Collect einsetzen. Diese Option
können Sie bei eBay aktivieren, um Kunden die Abholung in Ladengeschäften zu
ermöglichen.
ANTWORT: Nein-19
FRAGE: Möchten Sie einen Eigentumsvorbehalt in die AGB aufnehmen?
HILFSTEXT:
Mit Erhalt der Ware erwirbt der Kunde in der Regel Eigentum an der gelieferten Sache.
Wenn Sie die Ware vor Erhalt des Kaufpreises versenden, kann es daher sinnvoll sein,
sich das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vorzubehalten (sog. Eigentumsvorbehalt). Durch den Eigentumsvorbehalt verbessern
Sie Ihre Position insbesondere für die Fälle der Insolvenz des Kunden und der
Zwangsvollstreckung in sein Vermögen, da Ihnen als Eigentümer der Sache
besonderer Schutz zukommt.
ANTWORT: Nein-20
FRAGE: Möchten Sie den Verbraucher unverbindlich zur Mithilfe bei Transportschäden
bitten?
HILFSTEXT:
Der Händler trägt im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern grundsätzlich das Risiko
des Transportes. Allerdings kann man den Verbraucher unverbindlich zur Mithilfe bei
Transportschäden bitten, sodass der Händler Regressansprüche gegen den Spediteur
geltend machen kann. Verweigert der Verbraucher aber seine Mitwirkung, hat dies
keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
ANTWORT: Nein-21
FRAGE: Möchten Sie gegenüber Unternehmern Regelungen zu Transportschäden
treffen?
ANTWORT: Nein-22
FRAGE: Möchten Sie die Gewährleistung beschränken?
HILFSTEXT:
Als Verkäufer haften Sie für Mängel an der gelieferten Sache und zwar grundsätzlich
unerheblich davon, ob Sie die Mängel zu vertreten haben (z.B. Verschlechterung des
Warenzustandes durch unsachgemäße Zwischenlagerung) oder nicht (z.B.
Konstruktionsfehler der Sache). Durch die Einschränkung der Gewährleistungsrechte
Ihrer Kunden können Sie Ihre Position im Fall eines Mangels verbessern.
Wir empfehlen Ihnen die rechtlich zulässigen Gewährleistungsbeschränkungen
möglichst auszunutzen (soweit dies auch technisch möglich ist), da Sie dadurch Ihre
Gewährleistungspflichten entsprechend gering halten können.
Wichtig:
Sie generieren aktuell Rechtstexte nach der Rechtslage ab 01.01.2022.
Die Texte für die Rechtslage ab dem 01.01.2022 können ab sofort eingesetzt
werden (empfohlen), aber nur soweit Sie bereits jetzt
ggü. Verbrauchern keine Verjährungsverkürzung beim Verkauf
gebrauchter Ware vereinbaren oder
die neuen Anforderungen an eine ausdrückliche und gesonderte
Vereinbarung bzgl. der Verjährungsverkürzung beim Verkauf von
Gebrauchtwaren an Verbraucher erfüllen (vgl. Sie bitte die Folgefragen und
Praxishinweise)
Ab 2022 ist eine Gewährleistungsbeschränkung auf ein Jahr beim
Gebrauchtwarenkauf ggü. Verbrauchern nur dann noch zulässig, soweit die
zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. Sie bitte hierzu die Folgefragen und
Praxishinweise).
Soweit Sie keine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung diesbezüglich treffen,
wird ggü. Verbrauchern lediglich auf die Geltung des gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht verwiesen.
ANTWORT: Nein-23
FRAGE: Möchten Sie Ihre Haftung beschränken?
HILFSTEXT:
Nach dem Gesetz haften Sie grundsätzlich für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit.
Beschränkungen dieser Haftungen sind nur sehr begrenzt möglich. Wählen Sie Ja ,
enthalten Ihre AGB eine solche zulässige Klausel zur Haftungsbeschränkung. Aufgrund
der hohen gesetzlichen Haftungsmaßstäbe bietet sich an, eine Haftungseinschränkung
in den AGB zu vereinbaren.
ANTWORT: Ja-24
FRAGE: Bieten Sie Waren an, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt und die
daher nur an Personen ausgeliefert werden dürfen, die das erforderliche Mindestalter
erreicht haben?
HILFSTEXT:
Bitte wählen Sie ein Altersverifikationsverfahren, das sowohl eine „Face-to-Face“
Alterskontrolle als auch die persönliche Übergabe an den Besteller gewährleistet (z.B.
„PostIdent“ oder „Schufa IdentiätsCheck Jugendschutz“ jeweils in Verbindung mit
„Einschreiben eigenhändig“). Bitte versehen Sie Artikel, deren Verkauf
Altersbeschränkungen unterliegt, mit einem entsprechenden Hinweis und im Falle von
Trägermedien gut sichtbar mit der jeweiligen Altersfreigabe der FSK/USK.
ANTWORT: Nein-25
FRAGE: Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs?
HILFSTEXT:
Die Kaufmanneigenschaft entsteht zunächst, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben.
Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach
Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht
erfordert, § 1 Abs. 2 HGB. Maßgeblich ist also, ob Ihr Unternehmen kaufmännische
Einrichtungen erfordert, zu denen insbesondere die Führung von Handelsbüchern,
Inventar- und Bilanzerrichtung, Firmenführung, kaufmännische Vertretung und die
Beschäftigung kaufmännisch vorgebildeter Personen gehören. Der Umfang der
Geschäftstätigkeit wird vor allem am Volumen des Umsatzes festgemacht. Nach
überwiegender Ansicht dürfte bei einem Jahresumsatz ab 250.000 EUR regelmäßig
von einem Handelsgewerbe auszugehen sein.
Ein Kleingewerbetreibender kann die Kaufmanneigenschaft erlangen, sofern eine
Eintragung ins Handelsregister erfolgt (sog. „Kannkaufmann“, § 2
HGB). Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG oder UG) sowie
Handelspersonengesellschaften (z.B. OHG, KG) gelten gemäß § 6 Abs. 1 HGB als
Kaufmann.
ANTWORT: Nein-26
FRAGE: Bieten Sie Geräte an, auf denen die Kunden Daten und Inhalte speichern
können und möchten Sie Ihre Haftung für Datenverluste einschränken?
ANTWORT: Ja-27
FRAGE: Möchten Sie in Ihre AGB eine sog. salvatorische Klausel aufnehmen?
ANTWORT: Nein-28
FRAGE: Möchten Sie Unternehmern ein freiwilliges Widerrufsrecht einräumen?
HILFSTEXT:
Wichtig: Wenn Sie eBay Plus verwenden, darf das Widerrufsrecht gegenüber
Gewerbetreibenden nicht ausgeschlossen sein. Beantworten Sie die Frage in diesem
Fall daher mit „Ja“.
ANTWORT: Ja-29
FRAGE: Unterhalten Sie einen Kundendienst bzw. Kundendienstleistungen?
ANTWORT: Nein-30
FRAGE: Haben Sie sich einem Verhaltenskodex unterworfen?
HILFSTEXT:
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Sie den Kunden darüber informieren, wenn
Sie sich einem bestimmten Verhaltenskodex freiwillig unterworfen haben. Zudem
müssen Sie per Link die Fundstelle für den Verhaltenskodex angeben.
Fast immer dann, wenn Sie ein Siegel oder sonstiges Zertifizierungszeichen führen,
finden sich dazu auch Kriterien. Wurde Ihr Online-Shop von Trusted Shops
zertifiziert und trägt das Trusted Shops Gütesiegel? Dann verlinken Sie bitte auf
die Trusted Shops Qualitätskriterien. Kodex: Trusted Shops Qualitätskriterien
Link: https: www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
Bitte beachten Sie: Für eBay- und Amazon-Shops sind die Trusted Shops
Qualitätskriterien oder andere Shop-Gütesiegel nicht einschlägig.
In Betracht kommen auch bestimmte Verbandsempfehlungen. Immer dann, wenn Sie
damit werben, bestimmte Regelungen freiwillig einzu-halten, müssen Sie dazu
Angaben machen. Vergessen Sie nicht, den Link bei jedem Durchgang zu prüfen. Er
sollte immer auf die Verhaltensbestimmungen führen.
ANTWORT: Nein-31
FRAGE: Sind Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet?
HILFSTEXT:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für spezielle Bereiche (z.B.
Energie versorgung). Denkbar sind weiterhin Verpflichtungen aufgrund einer Verbands
mitgliedschaft o. ä. Sie können sich aber auch freiwillig einer akkreditierten
Verbraucherschlichtungsstelle anschließen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Streit
beilegungsverfahren besteht im Übrigen nicht.
Nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung benötigen Online-Händler einen
Verweis auf die EU-Plattform zur Lösung von Verbraucher streitigkeiten. Wenn Sie zur
Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, wird die
Nennung der Plattform um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung durch den
Verbraucher erweitert.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler im Impressum
und in den AGB angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelleverpflichtet sind. Diese Information ist dem
Verbraucher zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit in Textform (z.B. per E-Mail) zu
bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Wider sprüche zwischen Ihren Angaben
im Impressum und in den AGB entstehen.
ANTWORT: Nein-32
FRAGE: Sind Sie bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?
ANTWORT: Nein-33
FRAGE: Bieten Sie Montageleistungen an?
ANTWORT: Nein-34
FRAGE: Erstellen Sie Skizzen, Entwürfe, Vorerzeugnisse etc. zur Durchführung des
Auftrags, die Sie dem Kunden zu Verfügung stellen?
ANTWORT: Nein-35
Datenschutzerklärung für Ihren Shop
auf ebay.de
Protokoll
2025-02-07 00:33:48
FRAGE: Bitte geben Sie die Kontaktdaten des / der Verantwortlichen für die
Datenverarbeitung an.
ANTWORTEN:
FRAGE: Name
ANTWORT: Egzon Weidenbruch
FRAGE: Straße und Hausnummer
ANTWORT: Abteistraße 23
FRAGE: PLZ und Ort
ANTWORT: Essen
FRAGE: Telefon
ANTWORT: 017642914805
FRAGE: E-Mail-Adresse
ANTWORT: mjaku.bau@gmail.com
Beschreibung: Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist das Unternehmen
selbst. Bei Einzelunternehmen ist dies die natürliche Person.-1
FRAGE: Hat Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
HILFSTEXT:
In der Regel brauchen Online-Shopbetreiber immer einen Datenschutzbeauftragten,
wenn mindestens 20 Mitarbeiter sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigen.
Die automatisierte Verarbeitung meint alle Verarbeitungen mit elektronischen Mitteln
(am Computer, Smartphone usw.)
Unter die 20 Mitarbeiter fallen alle Mitarbeiter, die elektronischen Zugriff auf
personenbezogene Daten haben, für die Sie verantwortlich sind, auch Aushilfen,
Azubis und Werkstudenten
Mitarbeiter, die keinen elektronischen Zugriff haben werden nicht gezählt.
ANTWORT: Nein-2
FRAGE: Auf welchem Weg sollen Kunden Anfragen zum Datenschutz stellen?
ANTWORT: Über die Kontaktdaten im Impressum-3
FRAGE: Werden Produkte aus Ihrem Angebot im Wege des sogenannten
Dropshipping geliefert?
ANTWORT: Ja-4
FRAGE : In welchen Ländern haben die Dienstleister ihren Sitz und/oder stehen ihre
Server?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Deutschland-5
FRAGE: Geben Sie personenbezogene Daten an Versanddienstleister weiter, damit
diese vor Zustellung zum Zwecke der Versandankündigung Kontakt mit dem Käufer
aufnehmen können?
HILFSTEXT:
Die Weitergabe postalischer Adressen an den Versanddienstleister ist regelmäßig zur
Erfüllung des Vertrags erforderlich. Wenn Sie nur die postalische Adresse des
Kunden an den Versanddienstleister weitergeben, beantworten Sie diese
Frage mit Nein. Für Telefonnummern und E-Mail-Adressen gilt dies jedoch nicht
(Ausnahme: Telefonnummern bei Speditionslieferungen).
Voraussetzungen für die Weitergabe:
1. Einholung einer wirksamen Einwilligung z.B. im Bestellprozess. Beispiel für
Einwilligungstext: „Hiermit willige ich in die Weitergabe meiner [Nennung der Daten]
an [Nennung + Anschrift des Versanddienstleisters] zum Zwecke der
Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung meiner bestellten Ware ein. Sie können Ihre
Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen durch eine Nachricht an
die in der Datenschutzerklärung beschriebene Kontaktmöglichkeit.“
2. Nennung der Versanddienstleister mit Anschrift in der Datenschutzerklärung
Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie mehrere Versanddienstleister, geben Sie einfach
im Ergebnistext Name und Anschrift des Dienstleisters zusätzlich an.
ANTWORT: Ja-6
FRAGE : Bitte geben Sie an, ob Sie E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer an einen
Versanddienstleister weitergeben.
ANTWORTEN:
Telefonnummer-7
FRAGE : An welche(n) Versanddienstleister werden die Daten weitergegeben?
ANTWORTEN:
DHL
DPD
GLS
Hermes
UPS-8
FRAGE: Setzen Sie ein externes Warenwirtschaftssystem ein (z.B. Afterbuy,
Plentymarkets o.ä.)?
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: AVV ) nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem Legal Account. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
ANTWORT: Nein-9
FRAGE: Geben Sie Daten an Inkassodienstleister zum Zwecke der Durchsetzung von
Zahlungsaufforderungen weiter?
HILFSTEXT:
Wählen Sie Ja , wenn Sie ein externes Inkassounternehmen zum Eintreiben von
offenen Rechnungen nutzen.
ANTWORT: Nein-10
FRAGE: Führen Sie Werbemaßnahmen via E-Mail, Post und/oder Telefon durch?
ANTWORT: Nein-11
Datenweitergabe an Dritte Um Ihre Bestellung effizient abzuwickeln, geben wir erforderliche Kundendaten, die über eBay eingegeben wurden, an unseren Versandpartner Amazon weiter. Diese Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bestellung und Lieferung und wird gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Wir verpflichten uns, Ihre Daten verantwortungsvoll und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu nutzen.
Info zu diesem Verkäufer
all4buy
100% positive Bewertungen•215 Artikel verkauft
Mitglied seit Dez 2024
Antwortet meist innerhalb 6 Stunden
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Detaillierte Verkäuferbewertungen
Durchschnitt in den letzten 12 Monaten
Genaue Beschreibung
4.8Angemessene Versandkosten
5.0Lieferzeit
4.9Kommunikation
4.9Verkäuferbewertungen (88)
Alle Bewertungen
Positiv
Neutral
Negativ
- a***e (131)- Bewertung vom Käufer.Letzte 6 MonateBestätigter KaufAlles wie beschrieben, Verpackung i.o. Sieht wertig aus, Versand etwas verspätet,aber sicher ein Problem mit der Post.
- m***e (485)- Bewertung vom Käufer.Letzter MonatBestätigter KaufVerkäufer antwortet prompt. Versand war bisschen komisch. Kommunikation mit/über den Versanddienstleister waren so lala. Irgendwie schlechte Updates. Rücksendung und Erstattung kein Problem gewesen.
- l***8 (311)- Bewertung vom Käufer.Letzter MonatBestätigter KaufSchau so wie beschrieben, schneller Versand super Kontakt, gerne mal wieder. Danke
Zurück zur Startseite|Weitere Informationen anzeigen zu"DualBand WLAN Karte EDUP AX210 - High-Speed 5400 Mbit/..."
Noch mehr entdecken:
- PCI Parallele Karten Port-Erweiterungskarten,
- Hauppauge Videoaufnahmen- & TV-Karten PCI,
- Videoaufnahmen- & TV-Karten PCI Express x4,
- Videoaufnahmen- & TV-Karten PCI Express x1,
- AVerMedia Videoaufnahmen- & TV-Karten für Computer PCI,
- Gaming-AMD-Ryzen - 5 PC Desktops & All-in-Ones,
- PCI Computer-Netzwerkkarten,
- Markenlose PCI Port-Erweiterungskarten,
- Festplatten- & RAID-Controller für Computer PCI,
- USB 3.0 PCI Port-Erweiterungskarten