1. Geltung
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Preise
1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Porto, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben (EXW).
2. Ingenieurleistungen, soweit notwendig oder verlangt, sowie Montagekosten und Inbetriebnahmen, werden gesondert berechnet, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Wenn der Verkäufer auf Wunsch des Bestellers zu einem Umtausch oder Änderung des Auftrages bereit ist, ist der Verkäufer berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten zu berechnen, wie z.B. Vorführungen, Anlieferungen, Versicherungen oder sonstige Dienstleistungen sowie den Betrag der infolge Alterung und Benutzung eingetretenen Wertminderung zuzüglich 20,0 % des ursprünglich für den Liefergegenstand vereinbarten Preises und die sofortige Zahlung, abweichend von möglichen ursprünglichen Individualabreden, zu verlangen.
3. Vertragsschluss
1. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von (14) Tagen nach Zugang annehmen. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten
2. Alleinmaßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag („Bestätigung“), einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung via E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
4. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
5. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
6. Nur auf schriftliches Verlangen werden Lieferungen des Bestellers in dem von ihm gewünschten Umfang versichert. Die Kosten der Versicherung trägt der Besteller.
4. Lieferzeit, Annahmeverzug, Rücktritt, Schadensersatzansprüche des Verkäufers
1. Lieferungen erfolgen ab Werk. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Lieferzeit oder Frist ist eingehalten, wenn Versand oder Versandbereitschaft bis Fristablauf mitgeteilt ist. Besteht die Bestellung aus verschiedenen Artikeln, von denen der Verkäufer nicht sämtliche Artikel versandvorrätig auf Lager hat, und wünscht der Besteller eine schnellstmögliche Lieferung der verfügbaren Artikel vorab, zahlt er die Kosten der Nachsendung der übrigen Artikel, es sei denn, diese Nachsendung wird später als 7 (sieben) Werktage nach der Vorablieferung aufgegeben.
2. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung behördlicher Genehmigungen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht mehr zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
3. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks, auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Wir haften nicht für die günstigste Verfrachtung und die schnellste Transportlaufzeit.
4. Ist die Verzögerung der Auslieferung, der Versand oder die Entgegennahme des Liefergegenstandes durch den Besteller zu vertreten, gehen alle Gefahren ab Anzeige der Versandbereitschaft oder Mitteilung der Fertigstellung (im Fall der Abholung), auf den Besteller über.
5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, hat er auch den nachgewiesenen Schaden (etwa Unterstellkosten) einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen.
6. Erfolgt die Abnahme des Vertragsgegenstandes nicht oder wird Abnahme oder Abholung verweigert, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält. Als Schadenersatz können wir bei ohne Nachweis pauschal 15,0 % des Kaufpreises bei Serienprodukten und 30,0 % des Kaufpreises bei Einzelanfertigung fordern. Dem Besteller ist gestattet nachzuweisen, der Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerem Umfang als die Pauschale entstanden.
5. Zahlung und Verzug
1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Verzugsfall bleiben unberührt.
2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
6. Verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, geben wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei. Die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten steht uns zu.
2. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Besteller seinen Anspruch gegen seinen Abnehmer aus der Weiterveräußerung sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen, jedoch nur in Höhe des Betrags, der dem Preis des Liefergegenstandes oder der Neuware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen befugt und wird geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei berechtigten Interessen, insbesondere wesentlicher Bonitätsverschlechterung des Bestellers, sind wir berechtigt, diese Einziehungsbefugnis zu widerrufen. Zudem können wir nach Ankündigung mit angemessener Frist die Sicherungsabtretung offenlegen.
3.Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen, hat der Besteller sie auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Sollte der Besteller nicht gleichzeitig Fachhändler und Servicewerkstatt sein, so hat uns der Besteller schriftlich auf notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten arbeiten hinzuweisen, die dann von uns oder im Auftrag durch Dritte vorgenommen werden. Die Kosten trägt der Besteller.
4.Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
5. Ist der Eigentumsvorbehalt, die Pfändung oder die Abtretung nach dem jeweiligen Recht eines Landes, in dem sich der Besteller befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Land am nächsten kommende gesetzliche Regelung als vereinbart.
7. Mangelrüge und Gewährleistung
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere den Liefergegenstand unmittelbar nach Erhalt auf Mängel untersucht und uns schriftlich informiert hat.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Versand bzw. bei Abholung Anzeige der Versandbereitschaft. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5. Eigenmächtige Nachbesserungen des Bestellers, durch ihn selbst oder vom Besteller beauftragte Dritte haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Die Kosten einer Nachbesserung durch den Besteller oder Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung übernehmen wir nicht.
6. Für den Verkauf gebrauchter Maschinen, Geräte oder Teile leisten wir keine Gewähr wegen Sachmängel und sichern keine Eigenschaften zu. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
7. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Sie bestehen gegen uns nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Besteller, auch für die Zukunft, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.