|Eingestellt in Kategorie:

Bestätigen, dass das Teil passt

Fügen Sie Ihre Fahrzeugdaten hinzu, um zu bestätigen, dass dieser Artikel passt.

AC
Acura
Addax
Aiways
Aixam
Alfa Romeo
Alpina
Alpine
Alvis
Apollo
Ariel
ARO
Artega
Asia Motors
Askam
Aston Martin
Audi
Austin
Austin-Healey
Auto Union
Autobianchi
Autozam
Auverland
B-ON
BAC
Bahman
Baic-ORV
Barkas
Bedford
Beijing
Bentley
Bertone
Bestune
BIO Auto
Bitter
Bizzarrini
Bluecar
BMC
BMW
Bond
Borgward
Bremach
Brilliance
Bristol
Bugatti
Buick
Cadillac
Callaway
Carbodies
Casalini
Caterham
CEA3 (Seaz)
Cenntro
Chatenet
Checker
Chevrolet
Chrysler
Citroën
Comarth
Cupra
Dacia
Daewoo
DAF
Daihatsu
Daimler
De La Chapelle
De Lorean
De Tomaso
Desoto
Dodge
Donkervoort
Dorcen
DS
E.GO
Eagle
Ebro
Effedi
Elaris
EMC
EMW
EVO
Evum Motors
Exeed (Chery)
Fargo
Ferrari
Fest
Fiat
Ford
Ford Asia/Oceania
FORD USA
Forthing
Freightliner
FSO
Galloper
GAZ
Geely
Genesis
GEO
Geometry
German E-Cars
Ginetta
Giotti Victoria
Glas
GMC
GME
Goupil
Grecav
Groz
Gumpert
Hillman
Holden
Honda
Hummer
Hyundai
Ickx
Ineos
Infiniti
Innocenti
Irmscher
Isdera
ISO
Isorivolta
Isuzu
Isuzu (Jiangxi)
Iveco
IZH
Jaguar
Jeep
Jensen
Jetour
Karsan
KG Mobility
KIA
Koenigsegg
KTM
Lada
Lamborghini
Lancia
Land Rover
Land Rover (Chery)
LDV
Leapmotor
Levc
Lexus
Ligier
Lincoln
Lotus
LTI
Luaz
Lucid
Lynk & CO
MAN
Marcos
Martin Motors
Maserati
Maxus
Maybach
Mazda
Mclaren
Mega
Mercedes-Benz
Mercury
MetroCab
MG
MIA Electric
Micro
Microcar
Middlebridge
Minelli
MINI
Mitsubishi
Morgan
Morris
Moskvich
MPM Motors
MWM
Nextem
NIO
Nissan
Noble
NSU
Oldsmobile
Oltcit
Omoda
Opel
ORA
Osca
Oullim
Pagani
Panoz
Panther
Peugeot
PGO
Piaggio
Pininfarina
Plymouth
Polaris
Polestar
Pontiac
Porsche
Premier
PROTON
Puch
Qoros
RAM
Ranger
Ravon
Rayton Fissore
Reliant
Renault
Renault Trucks
Riley
Rolls-Royce
Romanital
Rover
Saab
Santana
Saturn
Scion
Scoobic
Seat
Seres
Sevic
Shelby
Shineray
Skoda
Skywell
Skyworth
Smart
Spania GTA
Spectre
Sportequipe
Spyker
Ssangyong
Standard
Stanguellini
Subaru
Sunbeam
Suzuki
SWM Motors
Talbot
Tank
Tata
Tazzari
Tesla
Think
Togg
Toyota
Trabant
Triumph
Tropos
TVR
UMM
UZ-Daewoo
Vauxhall
Vector
VEM
Venturi
Victory
Vinfast
VM
Volvo
Volvo Asia
Vortex
Voyah
Vuhl
VW
Wartburg
Westfield
WEY
Wiesmann
Willys
Wolseley
Xbus
XEV
Xiaopeng
Xpeng
Yugo
Yulon
Zamyad
Zarooq
Zastava
ZD
Zeekr
Zenos Cars
Zhonghua (Brilliance)
Zhongxing (ZX Auto)
ZIL
Sie haben so einen Artikel?

JP Bremsschlauch 4061700200 passend für NISSAN

kfzverschleissteile
  • (38977)
  • Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
EUR 10,19
(inkl. MwSt.)
Artikelzustand:
Neu
5 verfügbar
Versand:
Kein Versand nach USA.
Standort: Schwäbisch Hall, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahme:
14 Tage Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand.
Zahlungen:
   Diners Club  
In 30 Tagen mit Klarna bezahlen.

Sicher einkaufen

eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. Mehr erfahreneBay-Käuferschutz - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

  • Gratis Rückversand im Inland
  • Punkte für jeden Kauf und Verkauf
  • Exklusive Plus-Deals
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:305905450531
Zuletzt aktualisiert am 16. Jan. 2025 11:17:55 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Kompatibilität

Teil ist kompatibel mit 5 Fahrzeug(en)
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
NissanMicra II1992/08-2000/09K111.3i 16V1275 ccm, 55 KW, 75 PSBremsanlage:für Fahrzeuge mit Trommelbremse an der Hinterachse
NissanMicra II2000/09-2003/02K111.4i 16V1348 ccm, 60 KW, 82 PS
NissanMicra II1998/02-2003/02K111.5 D1527 ccm, 42 KW, 57 PSBremsanlage:für Fahrzeuge mit Trommelbremse an der Hinterachse
NissanMicra II1992/08-2000/07K111.0i 16V998 ccm, 40 KW, 54 PSBremsanlage:für Fahrzeuge mit Trommelbremse an der Hinterachse
NissanMicra II2000/07-2003/02K111.0i 16V998 ccm, 44 KW, 60 PSBremsanlage:für Fahrzeuge mit Trommelbremse an der Hinterachse
Einige der in dieser Tabelle aufgeführten Informationen wurden bereitgestellt von kfzverschleissteile

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Hersteller
JP
Marke
JP
Herstellernummer
4061700200
OE/OEM Referenznummer(n)
462105F000, 46210JD600, 462145F000, 462145F001, 462145F100, 462145F200
Produktart
n/a
Vergleichsnummer
BLUE PRINT:ADN153144, HERTH+BUSS JAKOPARTS:J3701110, NK:8522119, BLUE PRINT:ADN153173, HERTH+BUSS JAKOPARTS:J3701268, ACKOJA:A38-0216
Einbauposition
Hinten
Im Lieferumfang enthalten
Bremsschlauch
Länge [mm]
198
Besonderheiten
n/a
Fahrzeugkompatibilität
Kraftfahrzeug
EAN
5710412592981

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Rüdiger Fischer
Rüdiger Fischer
Daimlerstraße 11
74523 Schwäbisch Hall
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.elietssielhcsrevzfk@ofni
Die Europäische Kommission hat eine Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereitzustellen; die OS-Plattform ist im Internet unter der Internet-Adresse https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar. Unsere E-Mail-Adresse, mit der Sie mit uns Kontakt aufnehmen können, lautet [info@kfzverschleissteile.de].“
USt-IdNr.:
  • DE 815021626
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Verkaufs- und Lieferbedingungen der AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer, für Unternehmer
1 Allgemeines
Unternehmer ist lt. § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Das Angebot der AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer, richtet sich in jedem Fall nur an Volljährige, also Unternehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu.
2 Geltungsbereich
Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer, (nachfolgend: AVS) zu Grunde; es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn AVS in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien über den Erwerb von Autoteilen und Kfz-Zubehör nebst Pflegemitteln und Spezialwerkzeugen sowie Rechtsgeschäfte verwandter Art, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
Sofern die Erbringung der Leistungen durch AVS unter Mitwirkung Dritter (z.B. Amazon oder eBay) erfolgt, werden die Geschäftsbedingungen dieser Dritten Vertragsbestandteile der Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und AVS.
AVS ist berechtigt, Änderungen des Inhalts dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege mitzuteilen, mit der Folge, dass die Änderungen als Vertragsbestandteil gelten, wenn der Kunde ihnen nicht binnen einer Frist von sechs Wochen nach Zugang widerspricht. AVS verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
AVS ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für diesen Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
3. Angebot und Abschluss
3.1 Die für den Fernabsatz bereitgestellten Angebote stellen kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei AVS Waren per Onlinebestellung zu bestellen. Bei einer Onlinebestellung gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" eine verbindliche Bestellung für die Artikel ab, die er zuvor in den Warenkorb gelegt hat. Die Bestellung stellt ein Angebot an AVS zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung unter Verwendung der Domain AVSeforma.com aufgeben hat, erhält er von AVS eine Bestätigung via E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei AVS bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll ihn nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei AVS eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn AVS dem Kunden eine Auftragsbestätigung zusendet oder bestellte Produkte an ihn versendet. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftrags- / Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartnerin des Kunden ist die AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer, Daimlerstraße 11, 74523 Schwäbisch Hall.
3.2 Da der Vertragsschluss und die weitere Bestellabwicklung mit dem Kunden per E-Mail erfolgt (z.B. Bestellbestätigung) ist dieser verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse aktiviert ist, so dass ihm zur Bestellabwicklung versandte E-Mails auch zugehen. Insbesondere hat der Kunde beim Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass ihm die Bestellbestätigung, wie auch alle anderen mit der Bestellabwicklung an ihn versandten E-Mails, zugestellt werden können. Im Zuge der Bestellabwicklung gibt AVS die E-Mail Adresse des Kunden gegebenenfalls an das Versandunternehmen zum Zwecke der Zustellungsbenachrichtigung weiter.
3.3 Das Zustandekommen von Verträgen mit Dritten über die Handelsplattform Amazon erfolgt in der Weise, wie von der Amazon Services Europe S.à.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg, in ihren AGB beschrieben. Die Bestimmungen finden Sie hier: https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031
3.4 Das Zustandekommen von Verträgen über die Handelsplattform eBay erfolgt in der Weise, wie von der eBay Europe S.à.r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg in ihren AGB beschrieben. Die Bestimmungen finden Sie hier: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
3.5 Angebote sind stets freibleibend: Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von AVS verbindlich.
3.6. Soweit Angestellte oder Handelsvertreter mündlich Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von AVS.
3.7 Mündliche Erklärungen von Personen, die zur Vertretung von AVS unbeschränkt oder nach außen hin unbeschränkbar bevollmächtigt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3.8 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
4. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
4.1. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen wird. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
4.2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.3. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die AVS nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streit, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von AVS und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt AVS dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von AVS die Erklärung verlangen, ob sie zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich AVS nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten.
4.4. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem AVS mit ihren Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung - auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
4.5. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat AVS so lange nicht zu vertreten, als sie, ihre Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im Übrigen haftet AVS nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat AVS danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von AVS ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch – sofern der Vertrag mit der gewerblichen Tätigkeit des Kunden zusammenhängt – auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens ab 10 % vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durch Verschulden ihres Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferung hat AVS keinesfalls einzustehen.
4.6. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer AVS gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von AVS überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
5.2. Versandkosten trägt der Kunde.
5.3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert AVS die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
5.4. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch Verkehrsmittel von AVS erfolgt.
6. Preise und Zahlung
6.1. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer. Da sich das Angebot von AVS auch an Endkunden richtet, ist AVS verpflichtet, die Preise auf ihren Internetseiten und derjenigen der Handelsplattformen inkl. Mehrwertsteuer anzugeben. Auf der Rechnung werden die Beträge netto, zuzüglich Mehrwertsteuer, ausgewiesen.
6.2. Die Rechnungen sind mit Fälligkeit zu zahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit der Forderung in Zahlungsverzug. AVS ist berechtigt, Zahlungsverzug auch bereits vor Ablauf der vorgenannten Frist durch Mahnung herbeizuführen.
6.3. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem AVS über den Gegenwert verfügen kann.
6.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist AVS berechtigt, die Ware zurückzunehmen ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. AVS kann außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
6.5. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens ohne Nachweis Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis eines geringeren Verzugsschadens zu führen.
6.6. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Rückstand befindet.
6.7. Die Aufrechnung mit etwaigen von AVS bestrittenen Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft. Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so kann der Kunde Zahlungen zur zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. AVS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die AVS im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit vom Kunden bezieht, behält sich AVS das Eigentum vor, bis ihre sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von AVS in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung von AVS begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösen des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen.
7.2. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen Waren verbunden, steht AVS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt das Eigentum von AVS durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Kunde AVS bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für AVS unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Nr. 7.1. Der Kunde hat AVS über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Nummern 7.3 bis 7.6. auf AVS übergehen. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7.3. Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an AVS abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von AVS gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen AVS Miteigentumsanteile gem. Nr. 5.2. hat, wird AVS ein ihrem Miteigentumsteil entsprechender Teil abgetreten.
7.4. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Auf Verlangen von AVS ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an AVS zu unterrichten - sofern dieser das nicht selbst tut - und diesem die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Kunde in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass AVS dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Kunden angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung von AVS übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung von AVS sofort fällig.
7.5. AVS verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insofern freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.
7.6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und die Rückforderung der Ware stellt nur im Falle der ausdrücklichen diesbezüglichen Erklärung einen Rücktritt vom Vertrag dar.
8. Waren-Rücknahme
8.1. Die Rücknahme von Waren ist, abgesehen von Gewährleistungsfällen, nur ausnahmsweise und nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung möglich. Im Falle einer Rücksendung wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Kaufpreises bzw. mindestens 10,00 € zzgl. jeweils geltender gesetzlicher MwSt., je Rücksendung berechnet. Diese Kosten werden bei eventuellen Gutschriften in Abzug gebracht.
8.2. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen, lackierten, beschädigten, nicht verwendbaren sowie nicht original verpackten Teilen ist ausgeschlossen.
9. Mängelrüge und Gewährleistung
9.1. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Kaufgegenstand wird nach dem Kauf im Mehrschichtbetrieb eingesetzt oder auf sonstige Weise außergewöhnlich genutzt. Sie setzen voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Weiter setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, sofern er Kaufmann ist. Der Kaufmann ist daher verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen Fälle in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei AVS innerhalb von einer Woche nach der Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei AVS innerhalb von einer Woche nach dem Erkennen gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
9.2. Bei begründeter Mängelrüge ist AVS zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelung zu Haftungsbeschränkungen (Nr. 10)
9.3. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an AVS frei zurückzusenden.
9.4. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch AVS ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger Verständigung von AVS nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
9.5. Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfange zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.
9.6. Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt 3 Monate für Ersatzlieferungen und für Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange und soweit AVS selbst entsprechende längere Gewährleistungsfristen gegen ihren Vorlieferanten zustehen.
9.7 Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können. Rückgriffsansprüche gem. § 478, 479 bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme von AVS berechtigt war und nur in gesetzlichem Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Verkäufer abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.
9.8 Der Verkauf gebrauchter Kaufgegenstände an Unternehmer und Kaufleute erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung
In allen Fällen, in denen AVS abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des Satzes 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für Lieferung und Zahlung (einschl. Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz von AVS.
11.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.

Informationen zur Produktsicherheit

Info zu diesem Verkäufer

kfzverschleissteile

99,3% positive Bewertungen172.356 Artikel verkauft

Mitglied seit Jan 2015
Antwortet meist innerhalb 48 Stunden
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Wir als kfzverschleissteile.de bieten Ihnen Service und Ersatzteile jeglicher Art rund ums Auto. Wir haben stetig 500 000 Ersatzteile vorrätig.
Shop besuchenKontakt

Detaillierte Verkäuferbewertungen

Durchschnitt in den letzten 12 Monaten
Genaue Beschreibung
4.9
Angemessene Versandkosten
4.9
Lieferzeit
5.0
Kommunikation
5.0

Verkäuferbewertungen (43.624)

  • r***s (793)- Bewertung vom Käufer.
    Letzte 6 Monate
    Bestätigter Kauf
    **Sehr gutes Produkt. Super nette Komunikation. Preis einwandfrei. Turbo Versand (1 Tag!). Sehr empfehlenswert. Was will man mehr? Hier wird auf Wünsche von Kunden eingegangen. Gerne wieder.... Danke an Tanja!
  • f***b (356)- Bewertung vom Käufer.
    Letzter Monat
    Bestätigter Kauf
    Lieferung hat super schnell geklappt! Das Team war freundlich und hat schnell und kompetent geantwortet. Solche Firmen werden seltener, bleibt wir Ihr seid! Danke
  • d***z (399)- Bewertung vom Käufer.
    Letzte 6 Monate
    Bestätigter Kauf
    Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen auf diesem Wege meinen herzlichen Dank aussprechen. Ihre Dienstleistungen sind ein Vorbild für exzellenten Service und Zuverlässigkeit. Besonders hervorheben möchte ich die schnellen Lieferzeiten, die bequeme und unkomplizierte Abwicklung sowie die freundlichen Mitarbeiter, die stets mit einem Lächeln und Professionalität überzeugen. Ein großes Lob auch an Ihre Partnerunternehmen, mit denen Sie zusammenarbeiten – diese Qualität und Effizienz ist