Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf unserer neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugteile (im folgenden: Kaufgegenstand), und zwar auch dann, wenn wir unsere Teile einbauen. Für die Qualität unserer Kaufgegenstände stehen wir im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und der nachfolgenden besonderen Regelungen ein. Dabei ist zu beachten, dass unsere AGB mache Sachverhalte für Verträge mit Verbrauchern anders regeln als für Vertrage mit Nichtverbrauchern oder Kaufleuten. Die AGB dienen stets der Vereinfachung unserer Geschäftsbeziehung und sie setzen uns in die Lage, so preisgünstig wie möglich zu kalkulieren.
Ein Vertrag mit uns kommt nur unter Einbeziehung der Regelungen der nachfolgenden ABG zustande.
§ 1
Vertragsabschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag
Unsere Werbung und die Darstellung und Anpreisung unserer Kaufgegenstände ist stets freibleibend und als Einladung zu verstehen, uns ein Kaufangebot zu machen. Sie sind und werden keine Vertragserklärung. Wenn wir unsere Ware über ebay anbieten, darf der Kunde dieses ebay-Angebot gem. den AGB von ebay aber als solches zum Abschluss eines ebay-Kaufvertrages verstehen. Wenn der Kunde einen Kaufvertrag außerhalb von ebay schließen will, ist auch unser ebay-Angebot nur eine Einladung zum Vertragsschluss.
Ein Vertrag mit uns kommt nur unter Einbeziehung unserer nachfolgenden AGB-Regelungen zustande. Mit Abgabe eines Gebotes bei ebay, eines Kaufangebotes, einer Bestellung oder eines sonstigen Schreibens bzw. einer Anfrage oder Nachricht zwecks Anbahnung eines Vertrages mit uns akzeptieren sie die nachfolgenden AGB. Wenn Ihre Erklärung vom Inhalt unserer AGB abweicht, gelten die AGB, soweit keine Abweichung vorliegt. Unsere AGB gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen - entgegenstehende oder abweichende fremde AGB erkennen wir nicht an.
Zum Vertragsabschluss mit Wirkung für und gegen uns sind nur die nach dem Gesetz befugten und/oder im Handelsregister benannten Personen befugt. Die Lieferung des Kaufgegenstandes gilt im Zweifel als neues Vertragsangebot unter Einbeziehung unserer AGB, das vom Kunden durch Entgegennahme und/oder Bezahlung der Rechnung angenommen wird.
§ 2
Zahlung, Rückgabe von Altteilen im Austausch, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Kaufgegenstandes ohne Abzüge von Skonto oder Rabatt sofort in bar fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei Überweisungen muss der Kaufpreis unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben worden sein, bevor wir den Kaufgegenstand liefern.
Eine Aufrechnung seitens des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
Motore, Getriebe, Turbolader und viele sonstige Teilen werden gelegentlich nur im Austausch verkauft. Bei einer solchen Vereinbarung sind uns die Altteile innerhalb von 14 Tagen zuzuschicken. Die Zurückgabe des Altteils ist vertragliche Hauptpflicht und in den Kaufpreis einkalkuliert.
§ 3
Lieferung, Verzug, Erfüllungsort, Gefahrübergang
Liefertermine und Lieferfristen beginnen frühestens mit Wirksamwerden des Vertrages. Wenn wir Liefertermine oder -fristen nicht einhalten, geraten wir erst in Verzug, wenn eine Nachfrist des Käufers abgelaufen ist, die 10 Tage nicht unterschreiten darf.
Wenn Liefertermine oder –fristen nicht vereinbart worden sind, kann der Käufer uns frühe- stens 10 Tage nach Wirksamwerden des Vertrages schriftlich eine Lieferfrist setzen, die wiederum nicht kürzer als 10 Tage sein darf. Erst mit Ablauf dieser Frist geraten wir in Verzug. Ein Verzug tritt nicht ein, wenn wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Wenn der Verzug auf höherer Gewalt, Streiks oder sonstigen Betriebsstörungen beruht, an denen uns kein Verschulden trifft, verlängern sich Fristen und Termine um die Zeit des Leistungshindernisses. Dauert ein solches Leistungshindernis länger als 1 Monat an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatz steht in diesen Fall auch einem Endverbraucher nicht zu.
Erfüllungsort für die Lieferung der Kaufsache, für Gewährleistungsansprüche z.B. auf Nachbesserung und Nachlieferung und für weitere Ansprüche z.B. auf Aus- und Einbau des Kaufgegenstandes – eines neuen und ausnahmsweise ggf. auch eines gebrauchten - ist der Sitz bzw. die Werkstatt des Verkäufers. Diese Vereinbarung des Erfüllungsortes regelt nur bei Verträgen mit Kaufleuten zugleich die örtliche Zuständigkeit für einen Rechtsstreit.
Bei Verträgen mit Nichtverbrauchern gilt, dass die Gefahr auch dann auf den Käufer übergeht, sobald der Kaufgegenstand unseren Hof verlässt, wenn eine Verbringung des Kaufgegenstandes an einen anderen Ort durch einen von uns beauftragten Spediteur, durch Angestellte oder sonstige Dritte erfolgt.
§ 4
Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises samt evt. Nebenkosten unser Eigentum. Wenn der Käufer kein Endverbraucher ist, geht unser Eigentum an der Kaufsache erst auf ihn über, wenn wir auch aus anderen Rechtsverhältnissen keine Ansprüche gegen ihn haben.
Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer uns gegenüber verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und Wartungen regelmäßig durchführen zu lassen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
§ 5
Beschaffenheitsvereinbarung, vertragsgemäßer Zustand, keine Zusicherungen,
Garantien
Als Beschaffenheit eines gebrauchten Kaufgegenstandes gilt grundsätzlich als vereinbart, dass er alters- und laufzeitentsprechende Gebrauchsspuren hat und entsprechende Abnutzungserscheinungen aufweist. Infolge von Alter, Abnutzung und Korrosion befindet sich der Kaufgegenstand in einem dementsprechenden Zustand, wie ihn der Käufer bei einer Besichtigung zum Zeitpunkt des Kaufes feststellen konnte bzw. hätte feststellen können. Dieser Zustand ist vereinbarungsgemäß der vertragsgemäße Zustand. Der Kaufgegenstand wird also so gekauft, wie er beim Kauf besehen worden ist oder besehen werden konnte.
Eigenschaften eines gebrauchten Kaufgegenstandes, die zu seiner Beschreibung im ebay-Angebot, in einer Anzeige, im Aushang o.ä. angegeben worden sind oder mündlich gemacht worden sind, wie z.B. die Typenbeschreibung, das Alter, die Leistung, die Laufleistung, die Art des Motors, die Vornutzung usw., die uns in der Regel auch nur von Dritten mitgeteilt wurden, werden nur Inhalt des Vertrages, wenn sie ausdrücklich zugesichert werden. Insbesondere werden ein Km-Stand oder eine Laufleistung in der Regel nicht zugesichert oder vereinbart, sondern sie sind laut Voreigentümer nur beschreibender Natur, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Das gilt deshalb, weil es wegen fehlender oder falscher Information durch den Voreigentümer immer möglich ist, dass der abgelesene oder mitgeteilte Km-Stand die wahre Laufleistung oder das wahre Alter des Kaufgegenstandes nicht wiedergibt.
Unsichtbare Mängel, die auf frühere schlechte Reparaturen, Verwendung mangelhafter oder unpassender Teile u.ä. zurückzuführen sind, liegen bei gebrauchten Teilen mangels Information stets im Bereich des Möglichen. Deshalb gilt ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht als zugesichert, dass solche Mängel nicht vorliegen, und eine Beschaffenheit gebrauchter Kaufgegenstände ohne solche verborgene Mängel wird nicht vereinbart.
Auch dass ein Kfz vom TÜV abgenommen wird oder seine Zulassung bzw. seine allgemeine Betriebserlaubnis nicht verliert, wenn ein von uns gelieferter gebrauchter Kaufgegenstand in das Kfz eingebaut wird, muss ausdrücklich zugesichert oder vereinbart werden, um verbindlich zu sein. Auch Zusicherungen oder Vereinbarungen hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des gebrauchten Kaufgegenstandes oder des Kfz nach Einbau des gebrauchten Kaufgegenstandes müssen ausdrücklich getroffen werden, um verbindlich zu sein.
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Nach allem sind sich die Parteien einig, dass der Käufer einen gebrauchten Kaufgegenstand auch nicht im Vertrauen darauf einbaut oder einbauen lässt, dass dieser mangelfrei ist, weil trotz sorgfältiger Prüfung bei gebrauchten Teilen Mängel immer einmal auftreten können. Mangels Vertrauen kann der Käufer vereinbarungsgemäß auch keinen Vertrauensschaden geltend machen, wenn er den gebrauchten Kaufgegenstand eingebaut hat, also auch keine Ein- und Ausbaukosten.
Eine Garantie wird nicht grundsätzlich gegeben ! Allerdings ist es möglich, zu generalüberholten Motoren und diversen anderen Teilen Garantieverträge zu kaufen. In solchen Fällen haften wir nicht für den Inhalt der Verträge. Wir vermitteln sie nur.
§ 6
6 Monate Gewährleistung für Endverbraucher bei gebrauchten Teilen,
2 Jahre bei Neuteilen; Umfang und Einzelheiten
Für Mängel, die der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe hatte, stehen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit dem nachfolgend geregelten Inhalt ein.
Es wird vereinbart, dass Sachmängelansprüche von Endverbrauchern, die gebrauchte Kfz-Teile gekauft haben, nach Ablauf eines Jahres ab Übergabe des Kaufgegenstandes verjähren. Für Sachmängelansprüche bei Neuteilen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Für Rechtsmängel haften wir gegenüber Endverbrauchern nur bei Kenntnis. Alle Rechtsmängelansprüche und Sachmängelansprüche von Nicht-Verbrauchern werden hiermit völlig ausgeschlossen.
Wenn der Käufer uns einen Gewährleistungsschaden, für den wir aufkommen sollen, anzeigt, haben wir das Recht zur Prüfung. Danach beträgt unsere Frist zur Nachbesserung mindestens 1 Monat und ist erforderlichenfalls angemessen zu verlängern.
Der Käufer muss im Falle einer Gewährleistung unseren Schaden gering halten und dabei unsere Weisungen befolgen.
Sollte eine Reparatur durch uns oder die Lieferung eines gleichwertigen Teils durch uns nicht möglich sein, so ist ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zum Grund und zur Höhe ist ein Kostenersatz für eine Instandsetzung durch Dritte und/oder zum freien Ersatzteilkauf ausgeschlossen. Die Reparatur- bzw. Kaufrechnung muss uns dann innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden. Danach gilt der Erstattungsanspruch als verfallen. Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen zu ersehen sein, um einen Erstattungsanspruch zu begründen.
Die von uns gekauften neuen oder gebrauchten Kaufgegenstände sollten von einer Fachwerkstatt eingebaut werden und über diesen Einbau ist im Gewährleistungsfall auch die Rechnung vorzulegen. Falls der Kaufgegenstand nicht von einer Fachwerkstatt eingebaut wurde, gilt bei Verträgen mit Nichtverbrauchern die Vermutung als vereinbart, dass der Fehler von einem unfachmännischen Einbau herrührt. Der Kunde hat dann das Recht zu beweisen, dass der Fehler des Kaufgegenstandes nicht auf den Einbau zurückzuführen ist.
Die zum Zwecke einer Mängelbeseitigung erforderlichen besonderen Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet, insbesondere dadurch bedingte Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir nicht. Wenn der Kaufgegenstand in ein Kfz verbaut worden ist und nun ggf. aus- und eingebaut werden muss, wird das von uns in unserer Werkstatt durchgeführt, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Ausweitung der Gewährleistung vorliegen. Wir übernehmen auch nicht die Kosten für Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel und alle nicht auf unserer Rechnung bzw. im Kaufvertrag bezeichneten (Verschleiß-) Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppen gehören, wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate usw.
Im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Widerruf oder Gewährleistung schickt der Käufer den Kaufgegenstand an uns zurück. Auch wenn dies auf unsere Kosten geschieht und/oder von unserem Spediteur durchgeführt wird, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand versandfertig an die Spedition zu übergeben. Dafür wird der Kaufgegenstand restlos von Inhaltsstoffen (z.B. Öl, Kraftstoff, Wasser) geleert und ordnungsgemäß verpackt. Großartikel wie z.B. Motoren, Getriebe usw. werden in Folie verpackt und auf einer Palette festgezurrt.
Der Käufer hat die für die Feststellung des Gewährleistungsschadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen uns auf Verlangen zurückgegeben werden.
Keine Gewährleistung besteht für
gebrauchte glashaltige Teile der Kaufsache für ihre Haltbarkeit;
elektronischen Bauteilen (z.B. Steuergeräte usw.) für ihre Kompatibilität;
bei normalem Verschleiß und normaler Abnutzung;
an veränderten oder extra angefertigten Kaufgegenständen;
bei mut- oder böswilligen Handlungen, Entwendung (z.B. Diebstahl, Raub und Unterschlagung) und bei sonstigem unbefugtem Gebrauch;
durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion entstandene Schäden;
Schäden infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung;
Schäden infolge höherer als der vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten;
Schäden, für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat;
Schäden, die im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder dazugehörenden Übungsfahrten entstehen;
Schäden, die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
Eine Gewährleistung erfolgt ferner nicht, wenn
die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der gewährgeleisteten Baugruppe nicht bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt worden sind, es sei denn, dass der Käufer beweist, dass der Schaden nicht darauf beruht;
die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind;
der Kaufgegenstand mit anderen Teilen nicht kompatibel ist;
am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen wurden, wenn nicht der Käufer beweist, dass die erhöhte Leistung für den Schaden nicht ursächlich ist;
der Gewährleistungsschaden nicht vor einer Fremd-Reparatur gemeldet wurde;
beim Einbau die Betriebsstoffe des gewährleisteten Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw.) nicht erneuert worden sind;
bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen sowie Wasserpumpe/n nicht erneuert worden sind.
In den Gewährleistungsanspruch fallen auch nicht
Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, wenn sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem gewährleistungspflichtigen Schaden anfallen und für dessen Beseitigung unerlässlich sind;
der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden;
Kosten für Luftfracht.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 7
Haftung des Verkäufers für Mängel und Schäden
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – beim Kauf gebrauchter und neuer Teile ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger vertraglicher oder vertragsähnlicher Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §§ 823 ff BGB. Das gilt insbesondere auch bei Schäden außerhalb der Kaufsache sowie bei solchen auf Ersatz von entgangenem Gewinn usw. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Käufer anstelle von Schadensersatz den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Auch ein Verwendungsersatz und/oder Vertragskostenersatz im Falle eines Rücktritts ist ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8
Summenbegrenzung des Gewährleistungsanspruchs und bei Verzug
Ein Verzugsschaden eines Käufers, der Endverbraucher ist, ist bei Verzug der der Lieferung des Kaufgegenstandes oder bei Durchführung einer Gewährleistung auf 10% des Kaufpreises beschränkt. Das gilt auch für den Fall seines Rücktritts vom Kaufvertrag aus Gründen des Verzugs. Im Übrigen ist der Ersatz eines Verzugsschadens völlig ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite.
Wenn von uns im Gewährleistungsfall eine Zustimmung zu einer Instandsetzung durch Dritte oder zum freien Ersatzteilkauf erteilt worden ist, ist der Gewährleistungsanspruch insgesamt nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung auf 120% des Kaufpreises unseres Kaufgegenstandes begrenzt.
Wenn von uns ausnahmsweise die Kosten Dritter für den Aus- und Einbau der Kaufgegenstände übernommen werden, ist der Gewährleistungsanspruch ebenfalls insgesamt nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung auf 120% des Kaufpreises unseres Kaufgegenstandes begrenzt.
§ 9
Haftung des Käufers bei Widerruf des Kaufs
Die Parteien sind sich einig, dass der Käufer uns den Kaufgegenstand im Falle eines Widerrufs oder Rücktritts vom Vertrag unbeschädigt zurückschickt. Er haftet für die Schäden, die er oder eine von ihm beauftragte Person/Firma der Kaufsache beibringen. Dabei haftet er auch für leichte Fahrlässigkeit. Die in der Widerrufsbelehr beschriebene Regelung für die Folgen der Nutzung und Prüfung der Kaufsache bleibt unberührt.
Es besteht Einvernehmen, dass wir berechtigt sind, am zurückzuerstattenden Kaufpreis mit eigenen Schadensersatzansprüchen aufzurechnen und/oder bis zur Aufrechnung das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Auf Verlangen tritt der Käufer uns seine Ansprüche gegen die von ihm beauftragte Firma ab. Durch die Abtretung werden unsere Ansprüche gegen den Käufer dem Grunde nach nicht berührt.
§ 10
Salvatorische Klausel, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag mit Nichtverbrauchern bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Vertragsparteien. Mündliche Aussagen oder Zusicherungen gegenüber Nichtverbrauchern gelten nicht. Das gilt auch für eine etwa gewollte Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Möglichkeit einer nachträglichen Individualvereinbarung wird hiermit nicht ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für Kaufleute Ahrensburg, soweit eine andere Zuständigkeit nicht zwingend vorgeschrieben ist. Erfüllungsort auch für Nebenpflichten und für Nachbesserungen bei Mängeln ist Ahrensburg. Die örtliche Zuständigkeit am Gericht des Erfüllungsortes im Falle eines Rechtsstreites wird hiermit nur mit Kaufleuten vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Ist diese nicht fest¬stellbar, gilt die gesetzliche Regelung. Sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.