Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
Für Lieferungen und Leistungen durch TB Autoteile, Andrea Brauckmann e.K. gelten grundsätzlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Zusicherungen von Eigenschaften haben bei Vertragsabschluss schriftlich zu erfolgen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass eine gewerbliche eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Für Geschäftsbeziehungen zu dem Besteller gelten bei Bestellungen über das Internetportal Ebay-Kleinanzeigen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Artikel um Gebrauchtteile handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren. Bei Verträgen, die nicht über Ebay Kleinanzeigen geschlossen wurden, sind die Angebote des Verkäufers freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Über Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird zurückerstattet. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Die Beratung unserer Verkäufer ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von einer eingehenden Prüfung der Waren auf Ihre Eignung für die vorgesehene Verwendung. Karosserieteile sind vor Behandlung auf ihre Passform zu prüfen. Jegliche andere Einbauteile sind auf Ihre Teilenummer zu prüfen.
§ 2 Lieferung, Versandkosten, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist, ansonsten geht die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe der Sache an den Verbraucher über. Äußerliche Beschädigungen der Verpackung müssen bei Übernahme zwecks Schadensregulierung vom Frachtführer bescheinigt werden. Unvollständige Ware, Falschlieferungen oder Waren mit offensichtlichem Mangel sind spätestens innerhalb 24h bei uns anzuzeigen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 4 Gewährleistung
a) Es wird gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. frei von Sachmängeln ist. Das heißt, dass die Ware sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach Art der Sache und/oder der Ankündigung von uns bzw. des Herstellers erwarten kann. Eigenschaften der Ware nach unseren Angaben, der Kennzeichnung oder der Werbung gehören gegenüber Unternehmern nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben, durch uns schriftlich bestätigt oder in der Auftragsbestätigung gekennzeichnet ist. Keine Gewährleistung besteht für alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppen gehören wie z. B. Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Schläuche, Rohrleitungen, Wellendichtringe, Kabel, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate, Leuchtmittel sowie im Lieferumfang nicht beschriebene Anbauteile.
b)Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB, so gilt § 377 HGB.
c) Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre für Neuware. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 1 Jahr für Gebrauchtware, wenn der Kunde Verbraucher ist. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Die Gewährleistung beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. § 478 BGB bleibt unberührt.
d) Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer Ökonomischen Interessen zur Behebung eines Sachmangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter EUR 100 kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Ware EUR 100, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsanspruch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. (Aggregate +/- 15000 KM ohne Wertausgleich). Ergibt eine Überprüfung im Rahmen der Nacherfüllung, dass ein Mangel an der Kaufsache vorgelegen hat, so beschränkt sich die Nacherfüllung auf die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Arbeits- und Materialkosten. Ergibt eine Überprüfung jedoch, dass ein Mangel von vornherein nicht vorgelegen hat und der Defekt auf andere Ursachen zurückzuführen ist, so hat der Verkäufer das Recht, die zum Zweck der Überprüfung erforderlichen Aufwendungskosten vom Käufer zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhafte Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
e) Angaben über Laufleistungen bei gebrauchten Waren geben in jedem Fall nur die Angaben des Kilometerzählers des KFZ und/oder Angaben des Lieferanten wieder.
f) Der Käufer verpflichtet sich:
-die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der betreffenden Baugruppe von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen und auf unser Verlangen schriftlich nachzuweisen (Rechnungsbeleg).
-den fachlich korrekten Einbau der Baugruppe (Motor, Getriebe, Differential, Steuergeräte etc.) sowie sicherheitsrelevante Ersatzteile wie z. B. Brems-, Fahrwerk-, Lenkungs- Airbag und Gurtstrafferteilen von einem KFZ-Meisterbetrieb/Fachbetrieb mit Nachweis vornehmen zu lassen und auf unser Verlangen vorzulegen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen den fachgerechten Einbau nicht nachweist.
-beim Einbau die Betriebsstoffe des Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel, usw.) zu erneuern, sowie bei Motoren den Ölfilter und bei vorhandener Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen zu erneuern und die Kette zu überprüfen und ggf. auszutauschen.
-das Zylinderkopfsiegel bei Motoren nicht zu entfernen oder zu beschädigen. Das Öffnen kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden. An den Motoren angebrachte Überhitzungsindikatoren dürfen nicht entfernt werden.
-Kennzeichnungen/Markierungen die von uns an den Teilen angebracht wurden, nicht zu entfernen und/oder die Versiegelungen nicht zu beschädigen.
-nach Einbau ist die Dichtigkeit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treibriemen, Bodenzügen, Gestängen, etc. zu überprüfen. Weiterhin müssen alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Kraftstoffzufuhr, Ventilspiel) kontrolliert werden. Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach Inbetriebnahme die ersten 500-1000 km nicht voll zu belasten, sondern nach Möglichkeit einzufahren.
g) Ausgenommen von der Gewährleistung sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit aufgrund normaler Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhender Folgeschäden.
h) Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz von Mietwagenkosten, entgangenen Gewinn, Abschleppkosten, Einbaukosten, Kosten aufgrund eines Nutzungsausfalles und Wageninhalt sowie Ladung kann der Käufer gegen den Verkäufer nur im Falle einer arglistigen Täuschung im Hinblick auf Gewährleistungsmängel und bei Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften geltend machen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für grobes Verschulden.
i) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§5 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Schwerte.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Schlichtungsstelle:
Kontakt:
Streitbeilegungsstelle
Gohliser Str. 6
04105 Leipzig
Telefon: +49 341 56116370
Telefax: +49 341 56116371
Internet: www.streitbeilegungsstelle.org
E-Mail: kontakt@streitbeilegungsstelle.org
Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucher-
schlichtungsstelle“ nach § 4 Absatz 2 Sa