§ 1. Geltungsbereich; Vertragsgegenstand
1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich und sind für alle, auch zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller rechtsverbindlich, auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Einzelfall.
2. Nebenabreden oder Sondervereinbarungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Unsere AGB’s geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB’s abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Bedingungen geltend auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leitung vorbehaltlos ausführen.
4. Unsere AGB’s geltend sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel werde insoweit eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss; Angebotsunterlagen
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können.
Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
§ 3 Lieferzeit; Gefahrübergang
1. Von uns angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sind Anzahlungen vereinbart beginnt die Lieferzeit am Tage der Gutschrift des vereinbarten Anzahlungsbetrages.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder Liefergegenstand das Werk oder Lager verlassen hat.
2. Fristen verlängern sich in Fällen von Streik und höherer Gewalt um die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
3. Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Leistung ab Werk/Lager vereinbart.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise werden nach der am Tage des Eingangs der Bestellung gültigen Preisliste berechnet. Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Verpackung und die mit ihr zusammenhängenden Arbeiten werden gesondert zum Selbstkostenpreis berechnet. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers. Spezialpaletten für Traktoren und Euro-Paletten, sowie weitere Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum.
Unsere Preise sind Nettopreise.
2. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Folgen von Zahlungsverzug.
3. Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festegestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
5. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Haftung für Mängel
Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a) Sachmängelansprüche verjähren 12 Monaten nach Gefahrübergänge. Wird im Rahmen der Ansprüche und Rechte des Bestellers bei Mängeln nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche bei Mängeln aus.
b) Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
c) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel, auch das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, es liege Arglist vor.
Im Übrigen sind Mängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Ist der Besteller Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
d) Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt hinsichtlich derjenigen Teile, die innerhalb der Verjährungsfrist für Ansprüche bei Mängeln nachweislich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar geworden oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt worden sind, oder den Minderwert zu erstatten.
e) Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Besteller, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu gem. den §§ 440, 323, 326 Abs. 1 S. 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gem. § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
§ 6 Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Über Zwangsvollsteckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten in einer Intervention zu ragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/ Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltswaren, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§ 8 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von §195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB
§ 9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 10 Erfüllungsort; Rechtswahl; Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllung- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich aus der Sonderregelung des Absatzes 3 dieser Bestimmung nichts anderes ergibt.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.